Ab dem 1. Januar 2026 gilt der neue Entgelttarifvertrag von DGB und GVP für die Zeitarbeitsbranche. Die Entgelttabelle unterscheidet die Gruppen EG 1, EG 2a, EG 2b sowie EG 3 bis EG 9.
Zum 1. Januar 2026 gelten folgende Stundenentgelte: EG 1 14,96 Euro, EG 2a 15,29 Euro, EG 2b 15,69 Euro, EG 3 16,69 Euro, EG 4 17,65 Euro, EG 5 19,78 Euro, EG 6 21,97 Euro, EG 7 25,56 Euro, EG 8 27,36 Euro und EG 9 28,70 Euro.
Zum 1. September 2026 folgt die nächste Stufe. Dann reichen die tariflichen Stundenentgelte von 15,33 Euro in EG 1 bis 29,42 Euro in EG 9. Einsatzbezogene Zulagen und weitere tarifliche Regelungen sind zusätzlich zu beachten.
Für Personaldienstleister und Entleiher ist deshalb wichtig, Kalkulationen, Vertragsvorlagen und Abrechnungssysteme auf denselben Tarifstand zu bringen. Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der tatsächlich auszuübenden Tätigkeit und den tariflichen Merkmalen.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Prüfung des einschlägigen Tarifwerks oder des Einzelfalls.
Häufige Fragen
Wie hoch ist EG 1 ab Januar 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das tarifliche Stundenentgelt in EG 1 14,96 Euro.
Wann folgt die nächste Erhöhung?
Die nächste tarifliche Stufe gilt ab dem 1. September 2026.
Quellen
- Entgelttarifvertrag DGB/GVP ab 1. Januar 2026 — DGB und GVP, abgerufen 04. August 2026
