Die Datenschutzkonferenz hat am 6. Mai 2024 eine Orientierungshilfe zu Künstlicher Intelligenz und Datenschutz veröffentlicht. Sie richtet sich an Verantwortliche, die KI-Anwendungen auswählen, implementieren oder nutzen.

Die Orientierungshilfe behandelt unter anderem die Auswahl datenschutzkonformer Anwendungen, Verantwortlichkeiten, Rechtsgrundlagen, Transparenz, Betroffenenrechte sowie den Umgang mit Ein- und Ausgabedaten. Ihr Schwerpunkt liegt auf Large Language Models; viele Kriterien lassen sich auch auf andere KI-Anwendungen übertragen.

Für HR- und Recruiting-Prozesse folgt daraus: Vor dem Einsatz eines KI-Dienstes müssen Zweck, Datenarten, Rollen und Aufbewahrung nachvollziehbar festgelegt werden. Personenbezogene Bewerbungsdaten sollten nicht ohne geklärte Rechtsgrundlage und technische Schutzmaßnahmen in ein KI-System eingegeben werden.

Die DSK beschreibt ihre Orientierungshilfe als Leitfaden und nicht als abschließenden Anforderungskatalog. Recruiting-spezifische Einzelfragen, insbesondere automatisierte Entscheidungen, Beschäftigtendatenschutz und Löschfristen, müssen deshalb zusätzlich geprüft werden.

Der frühere Landing-Text behauptete eine Recruiting-spezifische DSK-Veröffentlichung aus November 2024. Dieser Migrationsentwurf bezieht sich stattdessen auf die nachprüfbare Orientierungshilfe vom 6. Mai 2024.

Häufige Fragen

An wen richtet sich die DSK-Orientierungshilfe?

Sie richtet sich vor allem an Verantwortliche, die KI-Anwendungen auswählen, implementieren oder einsetzen.

Ist die Orientierungshilfe ein vollständiger Prüfkatalog?

Nein. Die DSK bezeichnet sie als Leitfaden und nicht als abschließenden Anforderungskatalog.

Quellen

  1. Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz — Datenschutzkonferenz, abgerufen 04. August 2026