Die Datenschutzkonferenz hat am 6. Mai 2024 eine Orientierungshilfe zu Künstlicher Intelligenz und Datenschutz veröffentlicht. Sie richtet sich an Verantwortliche, die KI-Anwendungen auswählen, implementieren oder nutzen.

Die Orientierungshilfe behandelt unter anderem die Auswahl datenschutzkonformer Anwendungen, Verantwortlichkeiten, Rechtsgrundlagen, Transparenz, Betroffenenrechte sowie den Umgang mit Ein- und Ausgabedaten. Ihr Schwerpunkt liegt auf Large Language Models; viele Kriterien lassen sich auch auf andere KI-Anwendungen übertragen.

Für HR- und Recruiting-Prozesse folgt daraus: Vor dem Einsatz eines KI-Dienstes müssen Zweck, Datenarten, Rollen und Aufbewahrung nachvollziehbar festgelegt werden. Personenbezogene Bewerbungsdaten sollten nicht ohne geklärte Rechtsgrundlage und technische Schutzmaßnahmen in ein KI-System eingegeben werden.

Die DSK beschreibt ihre Orientierungshilfe als Leitfaden und nicht als abschließenden Anforderungskatalog. Recruiting-spezifische Einzelfragen, insbesondere automatisierte Entscheidungen, Beschäftigtendatenschutz und Löschfristen, müssen deshalb zusätzlich geprüft werden.

Der frühere Landing-Text behauptete eine Recruiting-spezifische DSK-Veröffentlichung aus November 2024. Dieser Migrationsentwurf bezieht sich stattdessen auf die nachprüfbare Orientierungshilfe vom 6. Mai 2024.

Häufige Fragen

An wen richtet sich die DSK-Orientierungshilfe?

Sie richtet sich vor allem an Verantwortliche, die KI-Anwendungen auswählen, implementieren oder einsetzen.

Ist die Orientierungshilfe ein vollständiger Prüfkatalog?

Nein. Die DSK bezeichnet sie als Leitfaden und nicht als abschließenden Anforderungskatalog.

Quellen

  1. Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz Datenschutzkonferenz, abgerufen 04. August 2026